Haus Hochtal

Haus Hochtal

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  • Impressum

Die Dokumente sind in deutscher Sprache erstellt. Alle weiteren Sprachen sind automatische Übersetzungen, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird!

Inhalt

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Nutzung durch den Mieter (keine Partys, Musik Zimmerlautstärke, Terrasse)
    • Rauchverbot und Sonderreinigung
  • Hausordnung
  • Zusatz zur AGB – Nutzung des Kaminofens –
    • Bedienung Kaminofen
  • Zusatz zur AGB – Videoüberwachung (Garage & Terrasse) –

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung des Ferienhauses
„Haus Hochtal“ in Bernau – Schwarzwald

1. Vertragsabschluss

Mit der Buchung (schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder online im Internet (eigene Homepage oder Protalanbieter) bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich per Mail oder im Buchungsportal bestätigt.

2. Mietobjekt

Das Mietobjekt ist das in der Buchungsbestätigung benannte Ferienhaus inklusive Ausstattung. Die Nutzung ist nur zu Ferienzwecken und nur durch die in der Buchung angegebene Personenzahl erlaubt.
Zum Mietobjekt gehört das Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß. Die Garage und der Keller im Untergeschoß zählen nicht zur Vermietung. Die Garage kann für das Einstellen von Fahrädern oder Ski- Wanderausrüstung genutzt werden.

3. Mietzeitraum / An- und Abreise

Die Anreise ist ab 16:00 Uhr, die Abreise bis spätestens 10:00 Uhr.
Andere An- und Abreisezeiten bedürfen der vorherigen Absprache.
Eine vorzeitige Abreise berechtigt nicht zur Rückerstattung des Mietpreises.

4. Mietpreis / Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Grundsätzlich gelten die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Buchungsplattform.
Ist nichts Weiteres vereinbart so gilt:
Eine Anzahlung in Höhe von 20 % ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Erfolgt die Buchung kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Anreise), ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

5. Nebenkosten

Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung, Internet, Wäsche (Bettwäsche und 2 Handtücher) und Endreinigung sind im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart.

6. Kaution

Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von 300 € in Bar vor Ort oder per Überweisung verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Objekts innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet. Bei Buchungen über unsere Internetseite oder Holidu (incl. Teilnehmende Portale) entfällt die Kaution.

7. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornogebühren, soweit nichts anderes vereinbart oder in den Buchungsportalen festgelegt:
bis 60 Tage vor Anreise: 20 % des Mietpreises
59–30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
29–7 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
weniger als 7 Tage: 100 % des Mietpreises

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

8. Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Schäden am Mietobjekt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

9. Nutzung durch den Mieter / Pflichten des Mieters

Das Ferienhaus ist sorgfältig zu behandeln. Die Durchführung von Partys und Veranstaltungen ist nicht gestattet. Fernsehen und Musikwiedergabe sind ausschließlich in angemessener Zimmerlautstärke erlaubt.
Die Nutzung der Terrasse hat rücksichtsvoll zu erfolgen, sodass andere Gäste weder durch Gespräche noch durch Geruchs- und Rauchentwicklung (z.B. Grillen) beeinträchtigt werden.
Schäden am Mietobjekt oder an dessen Inventar sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für selbst verursachte Schäden haftet der Mieter.

10. Haustiere

Ein Haustier (mittlerer Hund oder Katze) sind nach Anmeldung bzw. Rücksprache erlaubt. Haustiere werden separat berechnet.

11. Rauchen

Rauchen im Haus ist untersagt! (auch e-Zigaretten / Dampfer)
Nur auf der hinteren Terrasse und vor dem Haus ist das Rauchen gestattet. Die Abfälle sind entsprechend zu entsorgen.
Sollte im Haus geraucht werden, so wird eine Sonderreinigungsgebühr von 300 € erhoben.

12. Kaminofen

Siehe Zusatz zur AGB – Nutzung des Kaminofens –

13. Videoüberwachung

Zur Wahrung der Sicherheit und zum Schutz von Eigentum wird auf dem Grundstück in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen (z. B. Eingangsbereich Garage / Keller, hintere Terrasse) eine Videoüberwachung durchgeführt. Die Überwachung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses an der Verhinderung von Straftaten und dem Schutz der Gäste sowie des Eigentümers.

Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich an folgenden Standorten:
Eingangsbereich des Gebäudes in der Garage / Keller (dieser Bereich wird auch vom Hausmeister oder Dienstleister zur Wartung oder Reparatur betreten)
Terrasse hinten (Einbruchschutz)

Es erfolgt keine Videoüberwachung in den privaten Bereichen (z. B. innerhalb der Ferienwohnung ab 2. Eingangstür in der Garage Keller)
Die Videoüberwachung der Terrasse kann auf Wunsch deaktiviert werden. Hierzu eine entsprechende Mail an ferien@haus-hochtal.de senden.

Die Videoüberwachung ist deutlich durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Eine Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Sicherheitszwecken; eine Auswertung erfolgt nur bei konkretem Anlass (z. B. Diebstahl, Vandalismus). Die Daten werden nach spätestens 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern kein Vorfall vorliegt, der eine längere Aufbewahrung rechtfertigt.

Datenschutz-Informationsblatt siehe Zusatz zur AGB – Videoüberwachung

14. Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Mieters. Eine Haftung für Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Stromversorgung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15. Hausordnung

Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten, insbesondere Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen und Ruhezeiten zu beachten. Die Hausordnung ist am Ende der AGB beigefügt.

16. Gerichtsstand / Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern gesetzlich zulässig. Die Gerichtssprache ist Deutsch.


Hausordnung

für die Wohnanlage Bernau-Oberlehen, Todtmooser Straße 25
gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung vom 29.12.2017

Bernau ist ein Kurort. Die Wohnanlage dient den Eigentümern zur Ruhe und Erholung, sowie als Ferienaufenthalt für ihre Familien und Freunde/Gäste. Soweit Wohnungen vermietet sind, gilt Entsprechendes auch für die Mieter.

  1. Da die Trennwände zwischen den Häusern wegen der Bauweise sehr schalldurchlässig sind, gebietet die wechselseitige Rücksichtsname, Radios, Fernseher wie auch sonstige geräuschverursachende Geräte nur mit Zimmerlautstärke zu verwenden.
  2. Die Wiese und der Parkplatz sind Gemeinschaftseigentum; deshalb sollten sie nur unter gutnachbarschaftlicher Rücksichtnahme genutzt werden. Auch Störungen der Ruhe und persönlichen Atmosphäre auf benachbarten Terrassen, wie etwa durch lautes Telefonieren, sind tunlichst zu vermeiden. Das ist insbesondere auch beim Grillen und der damit verbundenen Rauchentwicklung zu Lasten anderer Wohnungen zu beachten.
  3. Von Hundehaltern wird erwartet, dass sie ihre Tiere auf dem gesamten Anwesen, auch hinter dem Haus, an der Leine führen, um niemanden zu erschrecken oder zu gefährden.
  4. Soweit die Wiese hinter dem Haus nicht gemäht ist, ist zu beachten, dass sie während der Vegetationsperiode nicht betreten werden darf.
  5. Der Hausmüll muss grundsätzlich in Säcken und Tüten verpackt und verschlossen werden, bevor er in den Mülleimer geworfen wird. Hundekotbeutel sind doppelt zu verpacken und zu verschließen. Es ist selbstverständlich, dass Müll und Zigarettenkippen nicht achtlos auf den Hofplatz geworfen werden, sondern in der Mülltonne entsorgt werden.
  6. Der Hausmeister ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig. Dienstleistungen die die einzelnen Wohnungen betreffen, sind persönlicher Art, sie gehören nicht zu den Verpflichtungen des Hausmeisters. Die sind von den betroffenen Auftraggebern gesondert zu entlohnen.
  7. Soweit eine Wohnung vermietet oder einem Nichteigentümer überlassen wird, ist der Verwalter ermächtigt, bei Betroffenen erforderlichenfalls auf die Einhaltung der Hausordnung hinzuwirken

gez. Stefan Neumann (Verwalter)


Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Nutzung des Kaminofens –

Nutzung auf eigene Verantwortung

Der Kaminofen im Ferienhaus darf ausschließlich durch volljährige Gäste genutzt werden und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Fahrlässigkeit entstehen.

Bedienung

Bei der Nutzung des Kaminofens ist auf ausreichende Luftzufuhr im Brennraum zu achten. Grundsätzlich ist die Tür des Ofens verschlossen zu halten, damit keine Rauchgase austreten können.
Der Ofen ist mit Luftschiebern und einer Rauchregelung ausgestattet. Die Luftschieber befinden sich unterhalb der Tür: Rechts der Primärluftregler / Links der Sekundärluftgeber.
Die Regler sind offen, wenn sie eingeschoben sind.
Legen sie maximal 2-3 Scheite Holz beim Anzünden in den Ofen, öffnen Sie beide Schieber und auch die Rauchklappe am Rohr (Hebel senkrecht).
Legen sie immer nur 1 Holzscheit nach und achten Sie darauf, dass eine lebhafte Flamme sichtbar ist.
Lassen Sie den Sekundärluftregler immer ganz offen, da dieser für die Reinhaltung der Scheibe sorgt.
Regeln sie erst über die Rauchklappe und dann über den Primärluftschieber.
Sollte Ruß an der Scheibe oder an den Wänden entstehen, so ist nicht ausreichend Luft im Brennraum.

Brennmaterial

Es darf ausschließlich das vom Vermieter zur Verfügung gestellte oder ausdrücklich freigegebene Brennmaterial (Brennholz!) verwendet werden. Die Verbrennung von Abfällen, behandeltem oder selbst gesammeltem Holz, Karton oder Papier ist untersagt. Sollte das bereitgestellte Holz verbraucht sein, so kann im örtlichen Handel Brennholz nachgekauft werden. Zum Anfeuern kann etwas Papier oder Karton genutzt werden.

Brandschutz

Beim Betrieb des Kaminofens ist stets auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien zu achten. Der Kaminofen darf nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Das Feuer muss vor dem Verlassen des Hauses oder vor dem Schlafengehen vollständig gelöscht sein. Die Tür des Ofens ist immer fest verschlossen zu halten!

Lüftung und CO2- / Rauchmelder

Der Raum, in dem sich der Kaminofen befindet, ist regelmäßig zu lüften. Rauchmelder und der CO2 Melder dürfen nicht deaktiviert oder abgedeckt werden. Im Falle eines Alarms ist unverzüglich zu reagieren.

Reinigung und Ascheentsorgung

Der Kaminofen darf nur im kalten Zustand gereinigt werden! Die Entsorgung der Asche erfolgt ausschließlich in dafür vorgesehene, feuerfeste Behälter (Metallkiste in der Garage und Metalleimer am Müllraum). Eine grobe Reinigung des Kaminofens durch den Gast ist durchzuführen. Etwaige Rückstände oder Defekte sind dem Vermieter zu melden.

Haftung bei Schäden

Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Kaminofens entstehen (z. B. Brand-, Rauch- oder Rußschäden), haftet der Mieter in vollem Umfang. Dies gilt auch für Folgeschäden an Mobiliar, Gebäude oder Dritten.


Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Videoüberwachung –

Datenschutz-Informationsblatt zur Videoüberwachung

gemäß Art. 13 DSGVO

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Frank Schilling & Holger Pfefferle
Ferienwohnung Haus Hochtal
Römerstraße 90
53332 Bornheim
Telefon: 0160 / 7080716
E-Mail: ferien@haus-hochtal.de

2. Zwecke der Datenverarbeitung durch Videoüberwachung

Die Videoüberwachung erfolgt zur:
Wahrung des Hausrechts
Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (z. B. Diebstahl, Vandalismus)
Schutz von Personen und Eigentum

3. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
Unser berechtigtes Interesse besteht in der oben genannten Zielsetzung zur Sicherheit.

4. Aufzeichnungen und Speicherdauer

Es werden nur öffentlich zugängliche Bereiche (z. B. Eingangsbereich in der Garage / Keller, hintere Terrasse) videoüberwacht.
Die Aufzeichnungen werden automatisch nach spätestens 72 Stunden gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt.
Im Falle eines Vorfalls kann die Aufzeichnung zur Beweissicherung länger gespeichert und an zuständige Behörden weitergegeben werden.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Im Falle eines sicherheitsrelevanten Vorfalls können Aufzeichnungen an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.

6. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht auf:

  • Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO), sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
  • Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, z. B.: Landesbeauftragter für Datenschutz

7. Ort der Überwachung

Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich an folgenden Standorten:

  • Eingangsbereich des Gebäudes in der Garage / Keller (dieser Bereich wird auch vom Hausmeister oder Dienstleister zur Wartung oder Reparatur betreten).
  • Terrasse hinten (Einbruchschutz)

Keine Videoüberwachung findet in privaten Bereichen (z. B. innerhalb der Ferienwohnung ab 2. Eingangstür in der Garage Keller oder in Sanitäranlagen) statt.

8. Weitere Hinweise

Die Überwachung ist durch deutliche Hinweisschilder vor Betreten des überwachten Bereichs gekennzeichnet.

Stand: September 2025
Verantwortlich für dieses Informationsblatt: Frank Schilling & Holger Pfefferle

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